Veröffentlicht am Mai 27 2015
Wie bereits von der US-amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (USCIS) bekannt gegeben, nimmt das Heimatschutzministerium seit dem 26. Mai Anträge auf Arbeitserlaubnis von Inhabern eines H4-Visums entgegen.
Bisher war es den Ehepartnern von Inhabern eines H-1B-Nichteinwanderungsvisums, die in den USA ein H4-Visum hatten, nicht gestattet, im Land einer Beschäftigung nachzugehen. Als Änderung der Regel kündigte USCIS jedoch im Februar dieses Jahres an, dass bestimmten Inhabern eines H4-Visums Employment Authorization Cards (EAD) ausgestellt werden.
Ehepartner von Inhabern eines H-1B-Visums, deren Antrag auf ein Einwanderungsvisum genehmigt wurde, und Personen, deren Visum ab dem Datum der Ankunft in den USA um mehr als sechs Jahre verlängert wurde, sind berechtigt, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen.
Begünstigte, die EAD beantragen, müssen das Formular I-765, Belege und eine Gebühr von 360 US-Dollar einreichen. Die Anträge werden innerhalb von 90 Tagen bearbeitet.
Im Jahr 179,600 würden bis zu 2015 Begünstigte EAD erhalten, ab dem nächsten Jahr jährlich 55,000.
Für weitere Informationen und zur Beantragung einer EAD-Karte wenden Sie sich bitte an Y-Achse
Stichworte:
EAD für Inhaber eines H4-Visums
Arbeitserlaubniskarte
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