Veröffentlicht am Oktober 03 2017
Dem neuesten Bericht zufolge sehen sich Arbeitgeber mit US-amerikanischen L-1-Visa mit einer größeren Zahl überraschender Besuchsprogramme vor Ort durch die US-amerikanische Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde konfrontiert. Das Besuchsprogramm vor Ort umfasst spontane Besuche von USCIS-Agenten an Arbeitsstätten von Einwanderern. Dies wird für bestimmte Kategorien von US-Arbeitsvisa durchgeführt, um die Einhaltung der Visabestimmungen in den USA zu beurteilen.
Das letzte Mal, dass die USCIS ihre Pläne zur Ausweitung der Besuche vor Ort bekannt gab, war im Jahr 2014. Dazu gehörte die Beurteilung von Arbeitnehmern, die über ein R-1-Visum für religiöse Arbeitnehmer und ein US-amerikanisches L-1-Visum für Führungskräfte und Manager verfügen. Bei der Ankündigung des Besuchsprogramms vor Ort im Jahr 2014 machte die USCIS deutlich, dass es ausschließlich für Arbeitgeber mit L-1-Visum in den USA gedacht sei.
Andererseits enthüllte Bloomberg Law in seinem Bericht, dass USCIS derzeit Überraschungsbesuche vor Ort durchführt. Laut Workpermit gilt es auch für US-Arbeitgeber, die das L-1B-Visum für Fachkräfte nutzen.
Die L-1-Visa-Regeln für Manager und Führungskräfte sowie für L-1B-Experten sind äußerst kompliziert. Es ist für einen Arbeitgeber nicht allzu schwierig, Probleme mit der Nichteinhaltung zu haben. Obwohl alle erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des L-1-Visums ergriffen werden, ist es wahrscheinlich, dass Arbeitgeber mit einem L-1-Visum in den USA mit Problemen konfrontiert werden.
Die Bestimmungen für ein Visum in den USA sind im weltweiten Vergleich meist die kompliziertesten. Initiativen zur Vereinfachung der Visaregelung müssen vom US-Kongress ergriffen werden. Die Einhaltung des US-Visumrechts wird schwierig, da kaum jemand die Anforderungen für das Visum versteht. Visabestimmungen sind sehr anfällig für Interpretationen.
Es wurde bekannt, dass USCIS sich geweigert hat, eine Stellungnahme zum jüngsten Besuchsprogramm vor Ort abzugeben. Andererseits werden Einzelpersonen auf die Website und das „Program for Administrative Site and Verification“ weitergeleitet. Auch wenn auf der Website bestätigt wird, dass L-1-Standortbesichtigungen von der USCIS durchgeführt werden, gibt es keinen Unterschied zwischen den L-1A-Visa und den L-1B-Visa.
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L-1 Visa
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