Veröffentlicht am Dezember 03 2019
Die Trump-Regierung. hat beschlossen, die Regeln für unternehmensinterne Mitarbeiterversetzungen von ausländischen Büros (z. B. in Indien) zu Büros in den USA zu verschärfen.
Indische Technologieunternehmen verlassen sich größtenteils auf das H1B-Visum, um ihre Mitarbeiter in ihre US-Büros zu schicken. Allerdings nutzen sie auch häufig L1-Visa.
Das L1A-Visum richtet sich an Manager, während das L1B-Visum an Fachkräfte mit speziellen Fähigkeiten gerichtet ist.
In der Herbstagenda der Trump-Regierung heißt es, dass das Heimatschutzministerium die Definition von „Spezialwissen“ überarbeiten wird, um die Integrität des L1-Programms zu wahren. Das DHS wird auch die Definition des Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnisses und der Beschäftigung klarstellen. Das DHS wird außerdem sicherstellen, dass Inhaber eines L1-Visums angemessene Löhne erhalten. September 2020 ist das Zieldatum für den vorgeschlagenen Regelentwurf.
Das DHS setzt seinen Plan fort, die Definition von „Spezialberufen“ zu überarbeiten, um durch das H1B-Programm die Besten und Klügsten aus der ganzen Welt anzuziehen.
In jüngster Zeit gab es eine Flut von Ablehnungen im H1B-Bereich mit der Begründung, dass die Stelle nicht zu einer „Spezialbeschäftigung“ gehöre. Überraschenderweise ist dies sogar dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer bereits in einem H1B in der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit tätig war.
Die Ablehnungsrate sowohl für H1B- als auch für L1-Visa ist im Laufe der Jahre gestiegen. Die H1B-Zulassungsrate lag 95.7 bei 2015 % und sank bis Ende September 84.8 auf 2019 %. Ebenso lag die L1-Zulassungsrate im Jahr 2015 bei 84 %, die in diesem Jahr auf 72 % gesunken ist.
Ein weiterer Vorschlag könnte Inhaber eines B1-Visums daran hindern, für kurze Zeit in den USA zu arbeiten. Ein seit langem aufgeschobener Vorschlag besteht darin, die Arbeitsrechte von H4-EAD-Inhabern zu verbieten.
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