Veröffentlicht am Dezember 15 2017
USCIS, die Bundeseinwanderungsbehörde der USA, hat erklärt, dass ausländische Arbeitnehmer mit H-1B-Visum in den USA für mehr als einen Arbeitgeber arbeiten können. Die H-1B-Visa sind bei IT-Fachleuten in Indien am gefragtesten.
Dies gab die US-amerikanische Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde gestern in einem Tweet bekannt. Darin heißt es, dass Arbeitnehmer mit ausländischem H-1B-Visum in den USA im Allgemeinen für mehr als einen Arbeitgeber arbeiten können. Sie müssten jedoch für jeden die Genehmigung für das I-129-Formular einholen, hieß es weiter. Bevor der Arbeitnehmer mit dem H-1B-Visum mit der Arbeit beginnt, müsse der neue Arbeitgeber den I-129-Antrag einreichen, hieß es.
Das von Arbeitgebern oder potenziellen Arbeitgebern an die USCIS für einen Nicht-Wanderarbeiter übermittelte Formular ist als Formular I-129 bekannt. Es dient dazu, dem Arbeitnehmer den Status eines Nichtmigrantenvisums zu verleihen. Obwohl es sich hierbei nicht um ein neues Gesetz handelt, sind sich dessen nur sehr wenige Menschen bewusst, wie die Times of India zitiert.
Das H-1B-Visum ist ein Nichtmigrantenvisum. Es erlaubt US-Firmen, ausländische Arbeitskräfte für hochqualifizierte Arbeitsplätze einzustellen, die technisches oder theoretisches Fachwissen erfordern. Die IT-Firmen in den USA sind auf dieses Visum angewiesen, um jährlich mehrere tausend Arbeitskräfte aus Ländern wie China und insbesondere Indien einzustellen.
Für H-65B-Visa gilt eine jährliche Obergrenze von 000 Visa. Dies entspricht dem Mandat des US-Kongresses. 1 weitere Bewerbungen, die für diejenigen eingereicht werden, die in den USA einen Master- oder Doktorgrad besitzen, sind von dieser jährlichen Obergrenze befreit.
Es gibt auch zusätzliche Ausnahmen für die jährliche Obergrenze für Arbeitnehmer mit H-1B-Visum. Dazu gehören Arbeitnehmer, die bei Hochschuleinrichtungen angestellt sind oder mit deren gemeinnützigen Organisationen verbunden oder verbunden sind. Gemeinnützige Forschungsorganisationen oder Forschungseinrichtungen der Regierung unterliegen ebenfalls nicht der jährlichen Visumobergrenze für H-1B-Visa.
In der Zwischenzeit hat das Cato Institute, eine US-amerikanische Denkfabrik, seinen Bericht für 2015 für US Green Cards veröffentlicht. Es stellt fest, dass 56 % der auf Beschäftigung basierenden Green Cards von den Familienangehörigen der Arbeitnehmer erhalten wurden. Die restlichen 44 % seien von den Arbeitnehmern selbst beschafft worden, heißt es in dem Bericht.
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