Veröffentlicht am Mai 30 2018
USCIS hat kürzlich die Regeln für die Beantragung eines L1-Visums aktualisiert. Die US-amerikanische Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde hat die Anforderungen für bestimmte IKT-L1-Visumanträge (Intra Company Transferee) geklärt.
Arbeitgeber müssen nun nachweisen, dass ein ausländisches Unternehmen und ein US-Unternehmen auf eine Art und Weise miteinander verbunden sind, die für die Visa der Kategorie L1 in Frage kommt. Arbeitgeber müssen nun den Nachweis erbringen, dass es sich bei den ausländischen und US-Firmen tatsächlich um dieselben Arbeitgeber handelt. Dies ist der Zeitpunkt der Einreichung des L1-Visumantrags, wie in der Arbeitserlaubnis angegeben. Das Beispiel ist ein US-Unternehmen mit einer Niederlassung im Ausland. Dabei kann es sich auch um Mutter- und Tochterfirmen handeln oder um Unternehmen, die als Schwesterfirmen verbunden sind.
Die Beamten der US-amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde werden nun die Kontrolle und das Eigentum eines Unternehmens prüfen. Damit soll festgestellt werden, ob eine Beziehung zwischen den ausländischen und den US-Firmen besteht, die sie für ein L1-Visum qualifizieren. Dabei geht es um die Untersuchung des rechtmäßigen Besitzrechts. Auch die Befugnis und das Recht, den Geschäftsbetrieb zu leiten, werden geprüft.
Die im Rahmen des L1-Visumantrags eingereichten Dokumente müssen nachweisen, dass die Anteilseigner des Unternehmens der Übertragung von Anteilen an einen anderen Inhaber dauerhaft zugestimmt haben. Damit geht die rechtliche Kontrolle über das/die Unternehmen/n über. Dies muss vom Zeitpunkt der Einreichung des Antrags bis zum Abschluss des Antragsverfahrens durch die USCIS gelten.
Zu den üblicherweise erforderlichen Unterlagen gehören:
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