Veröffentlicht am April 30 2018
Arbeitsvisa für Belgien sind für EU-/EWR-Bürger sowie für Staatsangehörige der Schweiz, Norwegens, Liechtensteins und Islands nicht erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen benötigen sie jedoch eine Meldepflichtbescheinigung. Alle anderen ausländischen Staatsangehörigen benötigen ein belgisches Arbeitsvisum, um im Land arbeiten zu können.
Einige Nationalitäten benötigen für die Einreise nach Belgien ebenfalls ein Visum, es gibt jedoch Ausnahmen. Es gibt detaillierte Richtlinien bezüglich der Anforderungen, die erfüllt werden müssen Einholung der Arbeitserlaubnis. Laut Expatica benötigen einige ausländische Staatsangehörige für die Einreise nach Belgien auch ein Einreisevisum.
Belgien hat einen großen Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften in verschiedenen Branchen. Dazu gehören soziale Dienste, öffentliche Gesundheit, Bildung, Immobilienagenturen, ausländische Unternehmen und Institutionen sowie Finanzen. Das Land hat eine niedrige Arbeitslosenquote. Dennoch herrscht in der Ingenieurs- und IT-Branche ein erheblicher Fachkräftemangel.
Zu den Arbeitsplätzen mit Fachkräftemangel in Belgien gehören:
Die Mangelarbeitsplätze verfügen außerdem über verbesserte flexible Verfahren. Die regionalen Arbeitswebsites zeigen die Liste der Mangelberufe in Belgien. Dazu gehören Wallonien – Forem, Brüssel – Actiris, Flandern – VDAB sowie andere Websites der belgischen Regierung.
Arbeitssuchende können sich auch für französische Studienprogramme qualifizieren, die auf der Liste der Mangelberufe stehen. Auch die NATO und die EU beschäftigen große Mengen ausländischer Arbeitskräfte.
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Stichworte:
Arbeitsvisum für Belgien, Visa-Unternehmen
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