Veröffentlicht am Januar 20 2018
Die italienische Regierung hat angekündigt, dass 30 Arbeitsvisa angeboten werden Ausländische Arbeitsmigranten im Jahr 2018. Diese stehen Nicht-EWR-Bürgern zur Verfügung. Die Vergabe der Visa ist dieselbe wie im Jahr 2017. Mehr als 50 % der Visa sind für saisonale Arbeitseinreisen reserviert.
Die meisten der verbleibenden 30 Arbeitsvisa werden für die Umwandlung von Genehmigungen vergeben. Dies ermöglicht ausländischen Einwanderern, die bereits über das verfügen Aufenthaltserlaubnis für Italien/EU ihren Status zu ändern. Sie können dies in eine umwandeln Arbeitserlaubnis oder für die Selbstständigkeit.
Die verbleibenden Visa gelten für Selbstständige und ausgewählte Kategorien ausländischer Staatsangehöriger. Hierzu zählen auch südamerikanische Staatsangehörige mit italienischen Vorfahren. Hierzu zählen auch Personen, die in ihrem Wohnsitzstaat eine bestimmte Ausbildung abgeschlossen haben.
Einwanderung nach Italien zur Arbeit basiert auf einem Quotensystem. Sie wird jedes Jahr durch einen Erlass festgelegt. Dieses Dekret legt die Anzahl der Arbeitsvisa für jede Kategorie ausländischer Staatsangehöriger fest. Es hat auch den Zeitraum festgelegt, innerhalb dessen Anträge auf Arbeitsvisa eingereicht werden können. Laut Euronews werden Genehmigungen normalerweise nach dem Prinzip „Wer zuerst zugestellt wird, mahlt zuerst“ erteilt.
Viele Kategorien ausländischer Arbeitnehmer sind von der Obergrenze ausgenommen und unterliegen keiner Quote. Dazu gehören unternehmensinterne Versetzungen und die Entsendung hochqualifizierter Manager oder Führungskräfte in eine italienische Niederlassung einer ausländischen juristischen Person. Ausgeschlossen sind auch ausgebildete Krankenpfleger, Dolmetscher, Übersetzer, Professoren und Universitätsdozenten.
Antragsformulare für die Umwandlung von Genehmigungen und Genehmigungen für eine spezielle Gruppe ausländischer Staatsangehöriger sind ab dem 18. Januar auf einer speziellen Website verfügbar. Die Einreichung beginnt am 23. Januar.
Ab dem 23. Januar werden auf derselben Website auch Antragsformulare für ein Saisonarbeitsvisum verfügbar sein. Die Einreichung beginnt am 31. Januar.
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Stichworte:
Arbeitsvisum für Italien
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