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Veröffentlicht am September 28 2020

Welche Vorteile hat es, in Frankreich zu arbeiten?

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By  Herausgeber
Aktualisiert März 15 2023
Welche Vorteile hat es, in Frankreich zu arbeiten?

Wenn Sie eine Karriere im Ausland in Frankreich geplant haben, dort einen Job gefunden haben und planen, dorthin zu ziehen, müssen Sie zunächst die Vorteile einer Arbeit in Frankreich kennen.

Arbeitszeiten und bezahlte Freizeit

Die Arbeitszeit in Frankreich beträgt nur 35 Stunden pro Woche und bei Überstunden besteht Anspruch auf einen Zuschlag.

Durch die Zuteilung mehrerer RTT-Tage (Réduction du Temps de Travail) werden die zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden ausgeglichen.

Unabhängig von Alter, Dienstalter oder Art des Vertrags hat jeder Mitarbeiter Anspruch auf bezahlten Urlaub von seinem Unternehmen (unbefristet oder befristet). Die Dauer des bezahlten Urlaubs variiert je nach den gesicherten Ansprüchen (gesetzlich 2.5 Tage bezahlter Urlaub pro Monat, es sei denn, es gelten günstigere Tarifbestimmungen). Die Urlaubstermine bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers.

Mitarbeiter haben Anspruch auf fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr, nachdem sie ihren einmonatigen Probezeitpunkt beendet haben.

Mindestlohn

Der Mindestlohn in Frankreich beträgt 1,498.47 Euro (1,681 USD) pro Monat, wobei das Durchschnittsgehalt 2,998 Euro (3,362 USD) brutto (oder 2,250 Euro (2,524 USD) netto) für einen Vollzeitbeschäftigten im privaten Sektor beträgt.

Hier ist eine Liste beliebter Jobs in Frankreich und ihrer Löhne:

Beruf Durchschnittliches Jahresgehalt (EUR) Durchschnittliches Jahresgehalt (USD)
Hoch- und Tiefbau 28, 960 32,480
Reiniger 19,480 21,850
Verkaufsmitarbeiter 19,960 22,390
Ingenieur 43,000 48,235
Lehrer (Gymnasium) 30,000 33,650
Berufserfahrene 34,570 38,790
 Steuersätze in Frankreich
Einkommensanteil Steuersatz
Bis zu € 10,064 0%
Zwischen 10,065 € und 27,794 € 14%
Zwischen 27,795 € und 74,517 € 30%
Zwischen 74,518 € und 157,806 € 41%
Über 157,807 € 45%

Sozialleistungen

Als ausländischer Arbeitnehmer in Frankreich haben Sie Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen, sofern Sie sich länger als drei Monate in Frankreich aufhalten. Sie oder Ihr Arbeitgeber können Ihre Sozialversicherungsnummer beantragen, die Ihnen Zugang zum Sozialversicherungssystem in Frankreich ermöglicht.

Benefits

Mit einer Sozialversicherungsnummer erhalten Sie Zugang zu folgenden Leistungen:

  • Arbeitslosengeld
  • Familienzulagen
  • Alterspension
  • Leistungen bei Gesundheit und Krankheit
  • Invaliditätsleistungen
  • Leistungen bei Unfällen und Berufskrankheiten
  • Sterbegeld
  • Leistungen bei Mutterschaft und Vaterschaft
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, bis zu 50 % Ihrer monatlichen Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr zu bezahlen, wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit und zurück fahren. Alle Mitarbeiter, die eine Monatskarte für Bus, U-Bahn, Zug, RER oder Straßenbahn besitzen, unterliegen dem Gesetz. In den meisten Fällen erfolgt die Rückerstattung automatisch über Ihren Gehaltsscheck.

Die Sozialversicherung übernimmt einen Teil Ihrer medizinischen Kosten. Sie erhalten eine Carte Vitale, die Sie in Arztpraxen, Facharztpraxen und beim Einkauf von Medikamenten verwenden können.

Nach Ablauf einer dreitägigen Wartefrist hat ein Arbeitnehmer, der krankheitsbedingt der Arbeit fernbleibt, Anspruch auf ein Tagesgeld, wenn er bestimmte Formalitäten beachtet und die Voraussetzungen erfüllt. Im Falle eines Forderungsübergangs wird dieser Betrag direkt an den Arbeitgeber ausgezahlt. Das Krankentagegeld beträgt die Hälfte des Grundtageslohns.

Das Taggeld wird nach drei Monaten neu berechnet. Hat der Arbeitnehmer mindestens drei Kinder, erhöht sich das Tagesentgelt nach 66.66 Tagen Krankheitsurlaub auf 30 Prozent des Grundtageseinkommens. Das Taggeld wird nach drei Monaten neu bewertet.

Wenn die Arbeitsfähigkeit und das Einkommen eines Arbeitnehmers infolge eines Unfalls oder einer nichtberufsbedingten Krankheit um mindestens 2/3 gemindert sind, gilt der Arbeitnehmer als „invalid“ und kann beim CPAM einen Antrag stellen für die Zahlung einer Rentenunfähigkeit zum Ausgleich des Lohnausfalls (französische Krankenversicherung).

 Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub

Der Mutterschaftsurlaub beträgt in Frankreich 16 Wochen für das erste Kind, 16 Wochen für das zweite und 26 Wochen für das dritte Kind. Der Urlaubszeitraum kann bis zu 6 Wochen vor der Geburt beginnen. Bei der Geburt eines Kindes kann die Mutter 8 Wochen Urlaub nehmen.

Der Vaterschaftsurlaub beträgt 11 aufeinanderfolgende Tage für ein Einzelkind bzw. 18 Tage für Mehrlingsgeburten.

Familienleistungen Wenn Sie in Frankreich leben und unterhaltsberechtigte Kinder unter 20 Jahren haben, haben Sie Anspruch auf Familienleistungen für Ihre Kinder bis zum Alter von 20 Jahren, wenn Sie nicht arbeiten oder weniger als 893.25 € im Monat verdienen (bzw. 21 Jahre für Wohnen und Wohnen). Familieneinkommenszuschlag). Zu den Vorteilen zählen unter anderem: Kindergeld ab dem zweiten unterhaltsberechtigten Kind. Ein Pauschalbetrag für Familien mit drei oder mehr Kindern, der mit Erreichen des 20. Lebensjahres der Kinder gesenkt wird; Anspruch auf Familieneinkommenszulage haben Familien mit drei oder mehr Kindern, die über ein Nettohaushaltseinkommen von weniger als 45,941 Euro verfügen.

Arbeitsplatzkultur

Die französische Arbeitskultur basiert auf Tradition, Liebe zum Detail und einer klaren hierarchischen Struktur.

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