Wenn Sie Dänemark aus geschäftlichen Gründen besuchen möchten, müssen Sie ein Geschäftsvisum beantragen. Mit diesem Visum kann ein Geschäftsmann Dänemark zu geschäftlichen Zwecken wie Firmentreffen, Beschäftigungs- oder Partnerschaftstreffen besuchen.
Sie können ein Geschäftsvisum nur erhalten, wenn Sie nachweisen können, dass zwischen Ihrem Unternehmen oder Geschäft und dem Unternehmen oder Geschäft, das Sie in Dänemark besuchen möchten, eine Geschäftsbeziehung besteht. Die Beziehung sollte vor dem geplanten Besuch hergestellt worden sein. Darüber hinaus sollte der Zweck des Besuchs in Dänemark mit dem Geschäft zusammenhängen.
Darüber hinaus muss das Unternehmen/Unternehmen, das Sie in Dänemark besuchen möchten, im Zentralen Unternehmensregister oder der CBR in Dänemark registriert sein. Das Unternehmen, das Sie besuchen möchten, muss Ihren Besuch per Einladungsformular oder Einladungsausweis bestätigen.
Sie erhalten möglicherweise kein Geschäftsvisum, wenn Sie unter die Arbeitserlaubnisbestimmungen fallen. Bei Aufenthalten von weniger als 90 Tagen können Sie jedoch arbeitsbezogene Tätigkeiten auch ohne Arbeitserlaubnis ausüben.
Ihr Antrag auf ein Geschäftsvisum könnte abgelehnt werden, wenn die dänischen Einwanderungsbehörden der Ansicht sind, dass Sie das Visum für einen dauerhaften oder langfristigen Aufenthalt in Dänemark oder einem anderen Schengen-Land missbrauchen könnten.
Mit einem Geschäftsvisum können Sie sich maximal 90 Tage in Dänemark oder einem anderen Land im Schengen-Raum aufhalten.
Die Bearbeitungszeit des Visums beträgt in der Regel 15 Kalendertage.
Art des Visums |
Visakosten |
Einzeleintrag Normal
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719.97 DKK |
Mehrfacheintrag Normal
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719.97 DKK |
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