Geschäftsvisum für Finnland

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Kurzaufenthalt-Geschäftsvisum für Finnland

Wenn Sie eine Geschäftsreise nach Finnland planen, müssen Sie ein Kurzaufenthaltsvisum beantragen, das Ihnen erlaubt, sich 90 Tage in Finnland aufzuhalten. Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen hier ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

Das Kurzaufenthaltsvisum wird auch als Schengen-Visum bezeichnet. Dieses Visum ist in allen europäischen Ländern gültig, die Teil des Schengen-Abkommens sind. Finnland ist Teil des Schengen-Abkommens. Mit einem Schengen-Visum können Sie nach Finnland und in alle anderen 26 Schengen-Länder reisen und sich dort aufhalten.

Visa Vorraussetzungen

Länder, die Teil des Schengen-Raums sind, haben ähnliche Visabestimmungen. In Ihrem Visumantrag müssen Sie die folgenden Dokumente enthalten:

  • Visumantragsformular ausgefüllt
  • Farbfoto
  • Ein gültiger Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens drei Monaten über das Ende Ihres Aufenthalts im Land
  • Ausstellungsdatum des Reisepasses muss innerhalb der letzten zehn Jahre liegen
  • Nachweis über eine Reiseversicherung, die während der Gültigkeitsdauer Ihres Visums und im Schengen-Raum gültig sein muss.
  • Der Versicherungswert muss mindestens 30,000 Euro betragen und muss die Kosten für plötzliche Krankheit, Unfall und Rückführung im Todesfall decken
  • Belege, die Kopien von Tickets, eine Bestätigung der Hotelreservierung, ein privates Einladungsschreiben und eine offizielle Einladung enthalten können.
  • Das Einladungsschreiben im Falle eines Geschäftsbesuchs enthält die Kontaktdaten der Organisation und die Daten der eingeladenen Person, einschließlich des Zwecks und der Dauer des Besuchs.

Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über ausreichende Mittel für seinen Aufenthalt im Land verfügt

Wo bewerben?

Sie können das Visum bei der finnischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrer Nähe beantragen.

Gültigkeit des Visums

Das Geschäftsvisum für Finnland ist nur für eine bestimmte Zeit gültig. Infolgedessen ist es im Laufe eines Zeitraums von sechs Monaten nur 90 Tage lang gültig. Die Art des Visums, das Ihnen von finnischen Beamten erteilt wurde, bestimmt, wie lange Sie in Finnland bleiben können:

Visum für die einmalige Einreise: Damit können Sie Finnland einmal besuchen und bis zu 90 Tage bleiben, bevor Sie abreisen. Sie können einen Teil Ihrer 90 Tage in einem anderen Schengen-Land verbringen.

Visum für die doppelte Einreise: Sie können zweimal nach Finnland ein- und ausreisen.

Visum für die mehrfache Einreise: Das Visum ist 90 Tage gültig und erlaubt Ihnen, so oft Sie wollen nach Finnland einzureisen.

Der Zweck Ihres Besuchs und die Entscheidung der finnischen Behörden entscheiden über die Art des Visums, das Sie erhalten.

 Bearbeitungszeit

Folgende Elemente beeinflussen die Bearbeitungszeit:

Sowohl Ihre Situation als auch Ihre Nationalität sind wichtige Überlegungen.

Arbeitsbelastung bei der finnischen Botschaft, wenn Sie sich während der Hauptbesuchersaison bewerben, dauert es länger.

Das politische Klima in Finnland.

15 Tage ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit. Abhängig von den oben beschriebenen Bedingungen kann es jedoch bis zu 30 oder sogar 45 Tage dauern.

Wie kann Ihnen die Y-Achse helfen?
  • Beratung zu den für das Visum erforderlichen Unterlagen
  • Beraten Sie, wie die für das Visum benötigten Gelder nachgewiesen werden müssen
  • Schließen Sie den Bewerbungsprozess ab
  • Überprüfen Sie Ihre für den Visumantrag erforderlichen Unterlagen

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Häufig gestellte Fragen

Wo ist ein finnisches Schengen-Geschäftsvisum gültig?
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Stimmt es, dass der Tag Ihrer Ankunft als einer der Gültigkeitsdauer Ihres Visums zählt?
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