Wenn Sie Polen aus geschäftlichen Gründen besuchen möchten, müssen Sie ein Geschäftsvisum beantragen. Mit diesem Visum kann ein Geschäftsmann Polen zu geschäftlichen Zwecken wie Firmentreffen, Beschäftigungs- oder Partnerschaftstreffen besuchen.
Sie müssen ein Kurzaufenthaltsvisum beantragen, mit dem Sie sich 90 Tage in Polen aufhalten können. Das Kurzaufenthaltsvisum wird auch als Schengen-Visum bezeichnet. Die Art des benötigten Visums wird durch die Aufenthaltsdauer bestimmt: C-Visa sind für Aufenthalte von weniger als 90 Tagen, D-Visa für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen.
Dieses Visum ist in allen europäischen Ländern gültig, die Teil des Schengen-Abkommens sind.
Diese ist im Schengen-Raum gültig und erlaubt dem Inhaber einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums.
Dieses Visum ermöglicht es den Inhabern, Polen zu besuchen und sich dort während der Gültigkeitsdauer des Visums kontinuierlich oder wiederholt für insgesamt mehr als 90 Tage aufzuhalten.
Mit dem Geschäftsvisum können Sie sich maximal 90 Tage in Polen oder einem anderen Land des Schengen-Raums aufhalten.
Sprechen Sie noch heute mit uns, um Ihr Geschäftsvisum für Polen in Gang zu bringen.
Entdecken Sie, was globale Inder über die Y-Achse bei der Gestaltung ihrer Zukunft sagen