Visum für Deutschlandabhängige

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Deutsches Visum zur Familienzusammenführung

Die Bundesregierung erlaubt Zuwanderern aus Nicht-EU-Staaten, die im Land arbeiten, ihre Familienangehörigen vorübergehend oder dauerhaft nachzuziehen.

Die Bundesregierung unterstützt die Familienzusammenführung und ermöglicht Gastarbeitern, ihre Familienangehörigen vorübergehend oder dauerhaft nachzuholen. Sie haben dafür ein spezielles Visum, das sogenannte deutsche Familienzusammenführungsvisum.

Zulassungsvoraussetzungen für das Visum:

Gastarbeiter, die ihre Familienangehörigen nach Deutschland holen möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Genügend Einkommen haben, um sie und ihre Familie zu ernähren
  • Haben Sie genug Geld, um eine Unterkunft für die Familie zu schaffen
  • Familienangehörige müssen über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen
  • Kinder müssen unter 18 Jahre alt sein
  • Besitzen Sie eine befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Blaue Karte EU
  • Haben Sie genug Krankenversicherung für sie und ihre Familienmitglieder
Ausnahmen:
  • Ihr Ehe- oder Lebenspartner benötigt für die Einreise unter folgenden Bedingungen kein Visum und keine Deutschkenntnisse:
  • Sie haben eine Blaue Karte EU
  • Sie arbeiten in Deutschland als Wissenschaftler oder sind hochqualifiziert
  • Ihr Partner hat einen Hochschulabschluss

Dokumente benötigt

Unterkunftsnachweis – Nachweis, dass der deutsche Staatsbürger in seiner Wohnung genügend Platz für den Antragsteller hat.

Nachweis der Deutschkenntnisse des Bewerbers mindestens auf dem Niveau A1.

Voraussetzungen für die Förderung eines Ehepartners/eingetragenen Partners

  • Standes- oder Heiratsurkunde eines ausländischen Beamten, ins Deutsche übersetzt und von der deutschen Botschaft beglaubigt
  • Eine Kopie des Reisepasses und des Personalausweises des deutschen Ehegatten ist mitzuschicken, wenn der Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
  • Wenn der Ehegatte ein in Deutschland lebender Nichtdeutscher ist, muss er einen Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt sowie einen Reisepass vorlegen.

Voraussetzungen für die Patenschaft für Kinder

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit des Kindes
  • Nachweis des in Deutschland lebenden Elternteils, der das Sorge- und Sorgerecht hat

Unterhaltsberechtigte Kinder nach Deutschland bringen

Je nach Alter der Kinder können sich die Bedingungen für die Einreise nach Deutschland ändern.

Minderjährige Kinder

Beide Elternteile müssen sich in Deutschland aufhalten, damit ihr Kind transportiert werden kann. Ein alleinerziehender Elternteil mit alleinigem Sorgerecht für sein minderjähriges Kind hingegen darf das Kind nach Deutschland holen.

Erwachsene Kinder

Das Kind darf nicht verheiratet sein, um Anspruch auf ein Familienzusammenführungsvisum zu haben. Sie oder er ist jedoch weiterhin berechtigt, ein anderes Visum zu beantragen, z. B. ein deutsches Besuchs- oder Touristenvisum, ein Studentenvisum für ein Studium in Deutschland oder ein Arbeitsvisum für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland.

Arbeiten an einem Familienvisum:

Jeder Erwachsene, der mit einem Visum zur Familienzusammenführung nach Deutschland kommt, darf nach deutschem Recht arbeiten. Es gibt jedoch einige Bedingungen, die der Angehörige, zu dem sie nachziehen, erfüllen muss:

  • Es muss eine Aufenthaltserlaubnis vorliegen, die zur Beschäftigung berechtigt
  • Voraussetzung ist eine Blaue Karte EU
  • Muss eine hochqualifizierte Person sein oder als Forscher beschäftigt sein
Bearbeitungszeit für das Visum:

Die Bearbeitungszeit für das Familienzusammenführungsvisum kann einige Wochen bis einige Monate dauern. Dies hängt davon ab, wann nach Antragstellung der Termin für das Vorstellungsgespräch bei der deutschen Botschaft angesetzt ist.

Wie die Y-Achse Ihnen helfen kann
  • Beratung zu den für das Visum erforderlichen Unterlagen
  • Beraten Sie, wie die für das Visum benötigten Gelder nachgewiesen werden müssen
  • Helfen Sie beim Abschluss des Bewerbungsprozesses
  • Überprüfen Sie Ihre für den Visumantrag erforderlichen Unterlagen

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Häufig gestellte Fragen

Ich komme aus Indien. Benötige ich ein Visum zur Familienzusammenführung, um zu meinem Ehepartner nach Deutschland zu ziehen?
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Wie viel kostet ein Visum zur Familienzusammenführung für Deutschland?
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Kann ich mit meinem Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland arbeiten?
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Wer muss ein Visum für Unterhaltsberechtigte oder ein Visum für die Familienzusammenführung beantragen?
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Brauche ich ein Visum zur Familienzusammenführung für Deutschland?
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