Die Bundesregierung erlaubt Zuwanderern aus Nicht-EU-Staaten, die im Land arbeiten, ihre Familienangehörigen vorübergehend oder dauerhaft nachzuziehen.
Die Bundesregierung unterstützt die Familienzusammenführung und ermöglicht Gastarbeitern, ihre Familienangehörigen vorübergehend oder dauerhaft nachzuholen. Sie haben dafür ein spezielles Visum, das sogenannte deutsche Familienzusammenführungsvisum.
Gastarbeiter, die ihre Familienangehörigen nach Deutschland holen möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Unterkunftsnachweis – Nachweis, dass der deutsche Staatsbürger in seiner Wohnung genügend Platz für den Antragsteller hat.
Nachweis der Deutschkenntnisse des Bewerbers mindestens auf dem Niveau A1.
Je nach Alter der Kinder können sich die Bedingungen für die Einreise nach Deutschland ändern.
Beide Elternteile müssen sich in Deutschland aufhalten, damit ihr Kind transportiert werden kann. Ein alleinerziehender Elternteil mit alleinigem Sorgerecht für sein minderjähriges Kind hingegen darf das Kind nach Deutschland holen.
Das Kind darf nicht verheiratet sein, um Anspruch auf ein Familienzusammenführungsvisum zu haben. Sie oder er ist jedoch weiterhin berechtigt, ein anderes Visum zu beantragen, z. B. ein deutsches Besuchs- oder Touristenvisum, ein Studentenvisum für ein Studium in Deutschland oder ein Arbeitsvisum für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland.
Jeder Erwachsene, der mit einem Visum zur Familienzusammenführung nach Deutschland kommt, darf nach deutschem Recht arbeiten. Es gibt jedoch einige Bedingungen, die der Angehörige, zu dem sie nachziehen, erfüllen muss:
Die Bearbeitungszeit für das Familienzusammenführungsvisum kann einige Wochen bis einige Monate dauern. Dies hängt davon ab, wann nach Antragstellung der Termin für das Vorstellungsgespräch bei der deutschen Botschaft angesetzt ist.
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