Finnland ist ein atemberaubend schönes Naturparadies. Für alle, die berufsbedingt umziehen möchten oder sich einfach eine traumhafte Umgebung für ihre Familie wünschen, ist Finnland eine hervorragende Alternative. Expats zieht es in die Hauptstadt Helsinki, da sie vielfältige berufliche und Freizeitmöglichkeiten bietet. Die Stadt lockt mit einem breiten Spektrum an Jobs, weitläufigen Grünflächen und einem einfachen Zugang zu den meisten Naturschönheiten Finnlands. In den nächsten vier Jahren wird Finnland über 10,000 neue Softwareentwickler sowie weitere Fachkräfte benötigen. 30,000 Menschen in der Schifffahrts- und Automobilindustrie.
Um den Wirtschaftswachstumskurs fortzusetzen, erwägt das Land, eine große Anzahl ausländischer Arbeitskräfte für diese offenen Stellen einzustellen. Wer hier arbeiten möchte, kann aus verschiedenen finnischen Arbeitsvisa-Alternativen wählen.
Bürger aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, bevor sie in Finnland arbeiten können. Die Art der Genehmigung, die sie benötigen, hängt von der Art der Arbeit ab, die sie für ihren Arbeitgeber ausführen werden. Es gibt drei Arten von Arbeitsvisa für Finnland:

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Um eine zu erhalten Finnland Arbeitserlaubnis, benötigt jeder Mitarbeiter:

Das Verfahren beginnt, wenn dem Arbeitnehmer eine Stelle bei einem finnischen Unternehmen angeboten wird.
Vor der Ankunft in Finnland muss der Arbeitnehmer eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, was online über die Website Enter Finland erfolgen kann. Innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung muss der Arbeitnehmer eine finnische Auslandsvertretung aufsuchen. Originalkopien der Dokumente sowie Belege und seine Fingerabdrücke müssen vorgelegt werden. Das Amt für Arbeit und Wirtschaftsförderung prüft Ihren Antrag. Nachdem festgestellt wurde, dass der Arbeitnehmer alle Anforderungen für ein Aufenthaltsvisum erfüllt, trifft die finnische Einwanderungsbehörde oder Migri die endgültige Entscheidung. Die Entscheidung wird dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt.
Danach erhält der Arbeitnehmer von der finnischen Botschaft eine Aufenthaltserlaubniskarte. Die erste Genehmigung gilt für ein Jahr und kann später verlängert werden.
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