Finnland ist ein atemberaubend schönes Naturwunderland. Finnland ist eine großartige Alternative für diejenigen, die für einen neuen Job umziehen oder einfach eine schöne Umgebung für ihre Familie suchen.
Expats strömen in Scharen in die Hauptstadt Helsinki, da sie ein vielfältiges Angebot an beruflichen und Freizeitmöglichkeiten bietet.
Die Stadt bietet ein vielfältiges Angebot an Beschäftigungsmöglichkeiten, große Freiflächen und einfachen Zugang zu den meisten Naturschönheiten Finnlands.
In den nächsten vier Jahren wird Finnland mehr als 10,000 neue Software-Ingenieure sowie mehr als 30,000 Mitarbeiter in der Schifffahrts- und Automobilindustrie benötigen.
Um den Weg des Wirtschaftswachstums fortzusetzen, erwägt das Land, eine große Zahl ausländischer Arbeitskräfte für die Besetzung dieser offenen Stellen einzustellen.
Diejenigen, die hier arbeiten möchten, können aus einer Vielzahl von Arbeitsvisa-Alternativen für Finnland wählen.
Bürger aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, bevor sie in Finnland arbeiten können. Die Art der Genehmigung, die sie benötigen, hängt von der Art der Arbeit ab, die sie für ihren Arbeitgeber ausführen werden. Es gibt drei Arten von Arbeitsvisa für Finnland:
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Um eine zu erhalten Finnland Arbeitserlaubnis, benötigt jeder Mitarbeiter:
Das Verfahren beginnt, wenn dem Arbeitnehmer eine Stelle bei einem finnischen Unternehmen angeboten wird.
Vor der Ankunft in Finnland muss der Arbeitnehmer eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, was online über die Website Enter Finland erfolgen kann. Innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung muss der Arbeitnehmer eine finnische Auslandsvertretung aufsuchen. Originalkopien der Dokumente sowie Belege und seine Fingerabdrücke müssen vorgelegt werden. Das Amt für Arbeit und Wirtschaftsförderung prüft Ihren Antrag. Nachdem festgestellt wurde, dass der Arbeitnehmer alle Anforderungen für ein Aufenthaltsvisum erfüllt, trifft die finnische Einwanderungsbehörde oder Migri die endgültige Entscheidung. Die Entscheidung wird dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt.
Danach erhält der Arbeitnehmer von der finnischen Botschaft eine Aufenthaltserlaubniskarte. Die erste Genehmigung gilt für ein Jahr und kann später verlängert werden.
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