Frankreich ist ein Land, das hinsichtlich der Arbeitserlaubnis für einen längeren Aufenthalt mehrere Optionen bietet. Für einen Aufenthalt in Frankreich von mehr als drei Monaten ist es unbedingt erforderlich, die unten genannten Arbeitsvisa zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen für diese Visa variieren, wenn es für eine Person erforderlich ist, die Anforderungen eines bestimmten Visums zu erfüllen, das sie beantragt.
Sie können bis zu einem Jahr in Frankreich arbeiten. Zum Zeitpunkt der Beantragung dieses Visums müssen Sie unter einem Vertrag stehen.
Wenn Sie bereit sind, in Frankreich ein Unternehmen zu gründen und zu führen, müssen Sie ein Visum dieser Art beantragen, sei es auf eigene Initiative oder in Zusammenarbeit mit einem anderen Unternehmen.
Einige Berufe, die für Nicht-EU-Bürger nicht zugelassen sind, wie Gerichtsvollzieher, Notare, Justizverwalter und Versicherungsagenten usw., andere, wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten usw., benötigen eine Genehmigung der zuständigen Berufsorganisation. Informieren Sie sich daher vor der Beantragung eines solchen Visums unbedingt darüber, was Sie tun müssen, um in Frankreich Ihren Beruf ausüben zu können.
Dabei handelt es sich um ein Visum für Personen, die in Frankreich für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr und mehr als drei Monaten humanitäre Arbeit leisten möchten.
Bewerber, die in Frankreich einen offiziellen Auftrag bei einer internationalen Organisation annehmen, müssen ein Visum dieser Art beantragen.
Die Voraussetzungen für die Arbeitserlaubnis in Frankreich sind wie folgt:
Das Antragsverfahren für die Arbeitserlaubnis umfasst die folgenden Schritte:
Visumanträge für Frankreich werden in der Regel innerhalb von 15 Tagen gestellt. Diese Zeit kann sich je nach den von Ihnen eingereichten Unterlagen verlängern.
Die Kosten für ein Arbeitsvisum für einen längerfristigen Aufenthalt in Frankreich betragen 99 Euro.
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