Das Arbeitsvisum für Italien gilt als Einreisevisum und es ist notwendig, vor der Einreise nach Italien eine Arbeitserlaubnis einzuholen. Das Arbeitsvisum für Italien fällt in die Kategorie eines Langzeitaufenthaltsvisums, auch D-Visum oder Nationalvisum genannt. Nachdem Sie ein Arbeitsvisum für Italien erhalten haben, müssen Sie innerhalb von weniger als acht Tagen nach der Einreise in das Land eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies liegt daran, dass die italienische Regierung je nach Nachfrage in Italien alle ein bis zwei Jahre Arbeitserlaubnisanträge für einige Monate annimmt Arbeitsmarkt.
In Italien gibt es verschiedene Arten von Arbeitsvisa, wir konzentrieren uns jedoch auf einige wenige Arbeitsgenehmigungen, die sogenannten Nationalvisa (Visa D). Mit diesem Visum können Sie länger als 90 Tage in Italien bleiben und arbeiten.
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Nachfolgend sind einige Arbeitsvisa in Italien aufgeführt:
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Die Voraussetzungen für das Arbeitsvisum in Italien sind wie folgt:
Die Bearbeitungszeit für ein Arbeitsvisum für Italien hängt von der Art des Visums ab, das Sie beantragt haben. Die von Ihnen eingereichten Dokumente werden von den Einwanderungsbeamten überprüft und Ihr Visum wird dann innerhalb von 15 bis 60 Tagen genehmigt.
Die Kosten für jedes Visum sind unten aufgeführt:
Art des Visums |
Total Cost |
Visa für Selbständige |
116.00 € |
Visum für selbstständige Erwerbstätigkeit |
116.00 € |
Saisonale Arbeit |
116.00 € |
Langjährige Saisonarbeit |
100.00 € |
Arbeitsurlaub |
116.00 € |
Wissenschaftliche Forschung |
116.00 € |
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