Veröffentlicht am Juli 12 2022
Ein Stelleninhaber benötigt ab dem ersten Arbeitstag eine Arbeitserlaubnis, während für eine Aufenthaltserlaubnis ein mindestens dreimonatiger Arbeitseinsatz erforderlich ist. Gleichzeitig müssen Genehmigungen beantragt werden. Um die Arbeitserlaubnis zu erhalten, muss der Antragsteller über Folgendes verfügen:
Die Regeln können je nach Beruf variieren. Für Berufe wie Forscher, Darsteller, Saisonarbeiter, Trainer oder Sportler, Beerenpflücker, Kinderbetreuer, Auszubildender im Rahmen eines internationalen Austauschs oder mit Bezug zur Hochschulbildung und Freiwilligenarbeit.
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Für einige Länder muss der Antragsteller eine besondere Genehmigung beantragen. Jugendliche benötigen als Ausnahmegenehmigung ein Working-Holiday-Visum. Nur wenige Arbeitgeber in einigen Branchen wie Gastronomie und Hotellerie, Handel, Baugewerbe, Landwirtschaft, Dienstleistung, Personalvermittlung, Forstwirtschaft, Reinigung, persönliche Assistenz und Autoreparatur haben strenge Regeln. Anschließend muss der Antragsteller eine Blaue Karte EU oder eine IKT-Genehmigung beantragen. "Unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer in Schweden oder im Ausland beschäftigt ist, bei einer Arbeitsagentur angestellt ist, die ein Unternehmen in Schweden mit Personal unterstützt, oder sogar innerhalb einer Organisation versetzt wurde, benötigt er eine Arbeitserlaubnis, um arbeiten zu können.“ Wenn die Beschäftigung weniger als drei Monate dauert, müssen Staatsangehörige einiger Länder sowohl eine Arbeitserlaubnis als auch ein Visum beantragen.
Die Länder sind Algerien, Angola, Afghanistan, Bangladesch, Bahrain, Benin, Bhutan, Belize, Botswana, Burundi, Burkina Faso, Kamerun, Kambodscha, Tschad, Zentralafrikanische Republik, Komoren, Fidschi, Gambia, Ghana, Gabun, Guinea, Guyana, Unter anderem Guinea-Bissau, Haiti, Irak, Iran, Elfenbeinküste, Jamaika, Jordanien, Jamaika, Kenia, Kasachstan, Kuwait, Kirgisistan, Nordkorea, Kosovo, Laos. Bisher wurden im Jahr 4,474 rund 2022 Aufenthaltstitel erteilt. Das sind 33.9 Prozent. Basierend auf den aktuellen monatlichen Berichten der schwedischen Migrationsbehörde gelten die meisten Aufenthaltsgenehmigungen für die Arbeit.
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Möchte der Arbeitgeber einen Mitarbeiter aus dem Ausland einstellen, muss die Stelle 10 Tage vor Einreichung des Antrags auf Arbeitserlaubnis erstmals in der EU bzw. dem EWR und der Schweiz ausgeschrieben worden sein. Außerdem muss der Arbeitgeber vor der Einreichung des Online-Antrags bei der Migrationsbehörde eine Bestätigung der Gewerkschaft über die Richtigkeit der Beschäftigungsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit, Sozialleistungen, Versicherung) erhalten. Sobald die Migrationsbehörde ihre Genehmigung erteilt, müssen Antragsteller von außerhalb Schwedens ihre biometrischen Daten bei der nächstgelegenen schwedischen Botschaft oder dem nächstgelegenen schwedischen Konsulat angeben. Sie können erst nach Erhalt ihrer Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis nach Schweden einreisen. Bewerber aus der EU oder dem EWR können mit der Arbeit beginnen, sobald sie die Genehmigung der Migrationsbehörde erhalten.
Eine Arbeitserlaubnis kann für zwei Jahre erteilt und um weitere zwei Jahre verlängert werden. Nach vierjähriger Beschäftigung mit einer Arbeitserlaubnis können Einzelpersonen eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie beabsichtigen, sich in Schweden niederzulassen. Wenn die Person innerhalb der zwei Jahre, in der die Arbeitserlaubnis gültig ist, eine Stelle bei einem neuen Arbeitgeber in Schweden bekommt, sollte sie eine neue Erlaubnis beantragen. Nach Ablauf der Gültigkeit der Arbeitserlaubnis kann er seinen Arbeitsplatz wechseln und eine Verlängerung beantragen.
Die Bearbeitung des Antrags durch die Migrationsbehörde kann 20 bis 30 Werktage dauern. Wenn das Unternehmen von der Migrationsbehörde zertifiziert ist, ist die Bearbeitungszeit schneller.
Fachkräfte oder hochqualifizierte Personen sind von der Arbeitserlaubnis befreit, wenn sie für einen internationalen Konzern tätig sind und ihre Aufenthaltsdauer weniger als ein Jahr beträgt. Sie sollten eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn ihr Aufenthalt länger als drei Monate dauert. Die von Schweden ausgestellte Arbeitserlaubnis ist für diejenigen, die hier arbeiten möchten, unerlässlich. Um mehr zu erfahren, wenden Sie sich an einen Einwanderungsexperten.
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