Veröffentlicht am November 23 2021
Zwischen Frühjahr 2020 und 31. Dezember 2021 ermöglicht eine vorübergehende COVID-19-Richtlinie einem internationalen Studierenden, bis zu 100 % seines Studiums online zu absolvieren, ohne dass dies Auswirkungen auf seine Berechtigung zum PGWP hat. Die befristete Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2021. Um Anspruch auf diese vorübergehende Richtlinie zu haben, müssen Sie: · in einem PGWP-berechtigten Programm eingeschrieben sein · sich außerhalb Kanadas befinden und aufgrund von COVID-19 nicht nach Kanada reisen können, aber trotzdem an Online-Kursen teilnehmen konnten · in einem beliebigen Semester dazwischen ein Programm begonnen haben Frühjahr 2020 bis Herbst 2021. Oder Ihr Studienprogramm muss bereits im März 2020 in Bearbeitung gewesen sein. · Sie müssen über eine kanadische Studienerlaubnis verfügen oder dafür zugelassen sein. Oder Sie haben möglicherweise eine Studienerlaubnis für Kanada beantragt, die schließlich genehmigt wurde. · Erfüllen Sie alle anderen Zulassungskriterien für das PGWP. Nach dem 31. Dezember 2021 wird die außerhalb Kanadas verbrachte Studienzeit nicht mehr auf die Dauer eines PGWP angerechnet. |
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