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Veröffentlicht am August 13 2020

COVID-19: Was passiert, wenn Flüge aufgrund von Reisebeschränkungen storniert werden?

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By  Herausgeber
Aktualisiert Mai 10 2023
Reisen im Ausland

Reisebeschränkungen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie von verschiedenen Ländern weltweit verhängt wurden, haben dazu geführt, dass viele Reisende Schwierigkeiten haben, auszufliegen.

Um die Situation im Blick zu behalten, hat die EU-Kommission bestimmte Leitlinien herausgegeben, in denen die Rechte von Passagieren in der COVID-19-Situation detailliert beschrieben werden.

Flug aufgrund von Reisebeschränkungen abgesagt

Unabhängig vom Grund der Annullierung muss die Fluggesellschaft im Falle einer Annullierung eines Fluges entweder eine Rückerstattung oder die Möglichkeit einer Umbuchung zum frühestmöglichen Zeitpunkt anbieten.

Bei der Rückerstattung handelt es sich um die Erstattung beider Flüge, wenn der Reisende im Rahmen derselben Buchung einen Rückflug hat. Liegt der Rückflug hingegen auf einer anderen Buchung, erfolgt die Rückerstattung nur für den Hinflug.

Eine Umleitung aufgrund von COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen kann hingegen aufgrund der Unsicherheit des Flugverkehrs zu einer gewissen Zeitverzögerung führen. Der Reisende kann sich jedoch je nach Bedarf für eine Umbuchung zu einem anderen Zeitpunkt entscheiden.

Eine weitere Option, die die Fluggesellschaft im Falle einer Flugstornierung anbietet, kann ein Gutschein sein, der es einem Reisenden ermöglicht, sein Guthaben für den Kauf eines weiteren Flugtickets bei dieser Fluggesellschaft zu verwenden, auch für ein anderes Ziel.

Der Reisende storniert die Reise selbst

Gemäß den Leitlinien der EU-Kommission zu Passagierrechten in Bezug auf die COVID-19-Situation hat ein Reisender keinen Anspruch auf eine automatische Rückerstattung, wenn er seine Reise selbst stornieren würde.

Die Rückerstattung hängt in solchen Fällen von der Art des gekauften Tickets (erstattbar oder nicht erstattungsfähig) sowie von den mit dem Ticket verbundenen Geschäftsbedingungen ab.

Reisende, die eine Stornierung oder Umbuchung ihres Fluges wünschen, müssen sich direkt an ihre Fluggesellschaft wenden und sich nach den verfügbaren Optionen erkundigen.

In Situationen, in denen die Buchung vom Reisenden selbst storniert wird, bietet die Fluggesellschaft möglicherweise nur einen Gutschein anstelle einer Rückerstattung an, wie im Fall einer Flugstornierung.

Passagierrechte im Zusammenhang mit der COVID-19-Situation

Nach den von der EU-Kommission bekannt gegebenen Richtlinien gilt: Wenn eine Fluggesellschaft einen Flug annulliert oder verspätet –

Der Reisende hat das Recht, zwischen einer Rückerstattung und einer Umbuchung zu wählen.
Der Reisende hat das „Recht auf Fürsorge“. Die Fluggesellschaft müsste dem Reisenden während der Wartezeit Mahlzeiten und Erfrischungen anbieten. Auch die Unterbringung im Hotel sowie der Transport zum Unterkunftsort werden von der Fluggesellschaft organisiert.
Der Reisende hat Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, es handelt sich um einen „außergewöhnlichen Umstand“, der außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt.
Der Reisende hat keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung, wenn er seine Buchung für den Flug selbst storniert.

Nach EU-Recht hat ein Reisender im Falle einer Annullierung des Fluges uneingeschränkt Anspruch auf eine Rückerstattung seines Flugtickets.

Das Recht auf Betreuung bedeutet, dass die Fluggesellschaft im Verhältnis zur Wartezeit und den Bedürfnissen des Reisenden Betreuung anbietet. Das Recht auf Betreuung gilt jedoch nicht in Situationen, in denen sich der Reisende für eine vollständige Erstattung der Ticketkosten entscheidet oder je nach Wunsch eine Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt wählt.

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