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Veröffentlicht am Juli 03 2020

Die Europäische Union stuft 15 Länder als „sicher“ ein

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By  Herausgeber
Aktualisiert Mai 10 2023
Reisen in EU-Länder

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben 15 Länder hinsichtlich ihrer COVID-19-Situation als sicher anerkannt. Die Entscheidung wurde nach vielen Diskussionen und Überlegungen getroffen. Zuvor war bereits ein Listenentwurf mit 54 Ländern erstellt worden. Dies wurde schließlich auf 15 Länder eingegrenzt.

In einer Pressemitteilung eines EU-Mitgliedstaats heißt es: „Es gibt jetzt 14 (+1) Länder auf der Unionsliste, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten ihre nationale Liste sicherer Länder aufbauen können.“

Die „sichere Liste“ soll alle zwei Wochen überprüft und an die neuesten COVID-2-Entwicklungen in jedem der Länder angepasst werden.

Gemäß dem EU-Rat gelten für die Zwecke dieser Empfehlung Einwohner des Vatikans, San Marinos, Andorras und Monacos als EU-Bürger.

Die Bürger des Vereinigten Königreichs sind – zusammen mit ihren Familienangehörigen – von den vorübergehend aufgrund von COVID-19 verhängten Reisebeschränkungen ausgenommen. Diese Personen sollen bis zum 31. Dezember 2020, also bis zum Ende der Übergangsfrist des Brexit, als EU-Bürger behandelt werden.

Ab dem 1. Juli 2020 dürfen Einwohner bestimmter Länder nach Europa einreisen. Die Länder, die die EU als sicher eingestuft hat und deren Bürger ab dem 1. Juli nach Europa einreisen können, sind:

Algerien Neuseeland
Australien Ruanda
Kanada Serbien
Georgien Thailand
Japan Tunesien
Montenegro Uruguay
Marokko
China [unter der Bedingung der Gegenseitigkeit der chinesischen Behörden] Südkorea

Da die Richtlinie jedoch nicht rechtsverbindlich ist, Die EU-Mitglieder sind nicht verpflichtet, ihre Grenzen für alle auf der Liste aufgeführten Personen zu öffnen.

Reisende, die aus einem dieser Länder die EU besuchen möchten, müssen sich zunächst bei dem jeweiligen Land erkundigen, das sie in der EU besuchen möchten. Die EU-Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, bei der Entscheidung darüber, wer ihre Grenzen betreten darf, bestimmte Länder von der Liste auszuschließen.

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