Veröffentlicht am Januar 03 2024
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Die finnische Einwanderungsbehörde hat die überarbeiteten Änderungen der Bearbeitungsgebühren für Aufenthaltsanträge bekannt gegeben, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten werden. Die Verordnung des Innenministeriums, die diese Änderungen regelt, gilt für verschiedene Antragskategorien.
Im Jahr 2023 gab es insgesamt einen Anstieg der Aufenthaltsanträge mit durchschnittlich 1,400 Anträgen pro Woche. Dies übertrifft die Vorjahreswerte.
Die Behörde fördert Online-Einreichungen über die Enter Finland-Plattform, um Kosten zu sparen und die Effizienz zu steigern. Online-Bewerbungen sind günstiger und werden schneller bearbeitet als die Einreichung in Papierform. Neben der Optimierung des Bewerbungsverfahrens ermöglicht Enter Finland den Bewerbern auch, den Status ihrer Bewerbungen zu verfolgen und alle zusätzlich erforderlichen Dokumente einzureichen.
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Antragstellern wird empfohlen, die offizielle Website zu Bearbeitungsgebühren und Zahlungsmethoden zu konsultieren, um eine detaillierte Liste der Bearbeitungsgebühren und verfügbaren Zahlungsoptionen zu erhalten.
Anwendung |
Gebühr (Online-Bewerbung) |
Gebühr (Papierbewerbungen) |
Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis |
€ 160 bis € 220
|
€270 |
Antrag auf Einbürgerung |
€490 |
- |
Erstaufenthaltsgenehmigungen für Arbeitgeber |
€540 |
- |
Erweiterte Aufenthaltserlaubnis für Ausländer |
€540 |
- |
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis |
€170 |
- |
Visum für einen ständigen Aufenthalt |
€ 160 bis € 220
|
€270 |
Bearbeitungsgebühr für Bewerbungen |
€60 |
€75 |
Service Point-Anwendung |
€75 |
- |
Die finnische Einwanderungsbehörde hat klargestellt, dass die aktuellen Gebühren für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 nicht bearbeitet werden, unverändert bleiben. Dadurch wird sichergestellt, dass Kandidaten, die sich bereits im Bewerbungsprozess befinden, von diesen Änderungen nicht betroffen sind.
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