Veröffentlicht am April 24 2020
Eine Proklamation – Proklamation zur Aussetzung der Einreise von Einwanderern, die während der wirtschaftlichen Erholung nach dem COVID-19-Ausbruch ein Risiko für den US-Arbeitsmarkt darstellen – Der vom Weißen Haus am 22. April erlassene Beschluss hat die Einreise von Einwanderern in die USA vorübergehend ausgesetzt.
Der Vorschlag von Präsident Trump, die Einwanderung zu beschränken, um die Arbeitsplätze der von der COVID-19-Pandemie betroffenen Amerikaner zu schützen, hat zu großer Verwirrung unter denjenigen geführt, die auf die Erteilung eines Studentenvisums für die USA, eines Arbeitsvisums für die USA oder einer US-Greencard warten.
Laut USCIS-Daten vom November 2019 gab es in den USA rund 600,000 Inhaber eines H-1B-Visums. Was den Rückstand bei den Greencards betrifft, so betrug der Rückstand bei den von Arbeitgebern gesponserten Greencards 780,000, es standen aber weitere 227,000 für familiengesponserte Greencards an.
Darüber hinaus befanden sich etwa 2,50,000 Studenten mit F-1-Visa in den USA.
Laut verschiedenen Einwanderungsexperten wird das Einwanderungsverbot zwar die Einreise von Einwanderern in die USA einschränken, diejenigen, die sich bereits in den USA aufhalten, wird davon jedoch nicht betroffen sein.
Über die Auswirkungen des vorübergehenden Einwanderungsverbots auf H-1B-Visa wird viel spekuliert. Viele Experten glauben, dass das H-1B-Visum als Nichteinwanderungsvisum nicht unbedingt in seinen Zuständigkeitsbereich fällt. Es werden keine Auswirkungen auf die bestehende Belegschaft in den USA erwartet. Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Aussetzung der Einreise von Einwanderern in die USA. Gemäß Abschnitt 2(b)(iii) der Proklamation gilt die „Aussetzung und Beschränkung der Einreise“ nicht für „jeden Ausländer, der ein Visum für die Einreise in die Vereinigten Staaten gemäß dem EB-5 Immigrant Investor Program“ beantragt.
Die Proklamation erlischt 60 Tage nach ihrem Inkrafttreten. Die Aussetzung der Einreise von Einwanderern in die USA „kann bei Bedarf fortgesetzt werden“. Die Entscheidung, die Proklamation fortzusetzen oder zu ändern, wird „wann immer angemessen, spätestens jedoch 50 Tage nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Proklamation“ getroffen.
Die Proklamation tritt am 11. April 59 um 23:2020 Uhr EDT in Kraft.
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