Veröffentlicht am Juli 07 2020
Vom 1. Juli bis 30. September 2020Kanada akzeptiert nur Online-Anträge für ein befristetes Visum. Gilt für alle, die – außerhalb Kanadas – während des angegebenen Zeitraums Studiengenehmigungen, Arbeitsgenehmigungen und vorübergehende Aufenthaltsvisa (TRVs) beantragen.
Gemäß Ministerialanweisungen 41 [MI41]:“Alle Anträge für ein vorübergehendes Aufenthaltsvisum [einschließlich eines Transitvisums], eine Arbeitserlaubnisoder eine Studienerlaubnis, die von Ausländern eingereicht wird, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung außerhalb Kanadas befinden, müssen auf elektronischem Wege eingereicht werden [Online-Bewerbungen] ”.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie akzeptiert Immigration, Refugees and Citizenship Canada (IRCC) nur online eingereichte Anträge auf ein vorübergehendes Aufenthaltsvisum.
Für Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Online-Bewerbungsprozess abzuschließen, stellt das IRCC besondere Vorkehrungen zur Verfügung.
Laut IRCC „Anträge, die bei Immigration, Refugees and Citizenship Canada am oder nach dem Inkrafttreten der Anweisungen eingehen und nicht auf elektronischem Wege eingereicht wurden, werden nicht angenommen und Bearbeitungsgebühren werden zurückerstattet, außer im Fall von Ausländern, die aus Gründen von Personen mit Behinderung müssen einen Antrag auf einem anderen Weg einreichen, der vom Minister zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt oder angegeben wird"
Sofern die Person, die das Visum beantragt, nicht an einer Behinderung leidet, die sie daran hindert, sich erfolgreich online zu bewerben, akzeptiert das IRCC zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2020 keine papierbasierten Anträge auf ein befristetes Visum.
Der Antrag wird zusammen mit der Bearbeitungsgebühr während der Gültigkeitsdauer dieser Richtlinie zurückerstattet, wenn ein papierbasierter Antrag eingereicht wird, bei dem keine Behinderung vorliegt.
Die Richtlinie, während des Gültigkeitszeitraums nur Online-Anträge auf ein vorübergehendes Visum für Kanada zu akzeptieren, ist Teil der besonderen COVID-19-Maßnahmen des IRCC für die Bearbeitung kanadischer Einwanderungsanträge bei reduzierter Kapazität.
Ab sofort ist dies für Inhaber einer kanadischen Arbeitserlaubnis möglich nach Kanada reisen, solange sie aus einem nicht optionalen Grund in das Land kommen.
Inhaber einer Studienerlaubnis, die am 18. März keine gültige Genehmigung besaßen, können nicht nach Kanada reisen.
Allerdings könnten internationale Studierende ihr Programm im Herbst 2020 online an einer Canadian Designated Learning Institution beginnen und trotzdem ihre Berechtigung für ein PGWP behalten.
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