Veröffentlicht am Dezember 14 2018
Kürzlich hat die USCIS ein Memorandum herausgegeben, in dem klargestellt wird, dass für das L1-Visum eine einjährige Beschäftigung im Ausland erforderlich ist. Es wurde bestätigt, dass die anspruchsberechtigte Organisation den L1-Begünstigten in den letzten drei Jahren mindestens ein Jahr lang beschäftigt haben musste.
Gemäß dem kürzlich veröffentlichten Memorandum sind hier die Anforderungen des L1-Visums für die USA:
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L1 Visum
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