Veröffentlicht am April 06 2021
Deutschland hat die Testpflichten für Personen, die auf dem Luftweg nach Deutschland einreisen, aktualisiert.
Laut Bundesministerium für Gesundheit „Ab 30. März 2021 grundsätzlich alle einreisenden Personen Bundesrepublik of Reisende, die mit dem Flugzeug nach Deutschland reisen, sind verpflichtet, ihrem Beförderer vor Abflug ein negatives Testergebnis vorzulegen"
Das Bundesgesundheitsministerium ist für verschiedene Politikbereiche zuständig und befasst sich aktiv mit der Ausarbeitung von Verwaltungsvorschriften, Gesetzentwürfen und Verordnungen. |
Die jüngst angekündigte Test- und Nachweispflicht soll für alle gelten, unabhängig davon, ob die Person aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist oder nicht.
Die Abstrichprobe für den COVID-19-Test muss innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland entnommen worden sein.
[einbetten]https://youtu.be/GbMGVttWimE[/embed]Die Pflicht zur Durchführung eines COVID-19-Tests und zur Vorlage eines Nachweises gilt zunächst vom 30 bis einschließlich 2021. |
Zwar besteht für alle Personen, die mit dem Flugzeug in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, „ab dem 0. März, 00:30 Uhr, eine Testpflicht vor dem Einsteigen“, es gelten jedoch bestimmte Ausnahmen.
Besatzungsmitglieder und Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Die Tests müssen an autorisierten Standorten im Ausland durchgeführt werden.
In Situationen, in denen eine Person nicht in der Lage ist, ein Testzertifikat zu erhalten, kann ihre Fluggesellschaft den COVID-19-Test vor dem Abflug durchführen oder durchführen lassen.
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Ein Luftfahrtunternehmen darf den Passagier nur dann nach Deutschland befördern, wenn der Corona-Testrest negativ ausfällt.
Das COVID-19-Testergebnis muss vor der Abreise vorliegen, damit es dem Beförderer vorgelegt werden kann.
Reisende müssen den Test selbst bezahlen.
Während eine Person nicht zu einem Test gezwungen werden kann, kann eine Fluggesellschaft sie nur dann nach Deutschland befördern, wenn sie ein negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen kann.
Welche COVID-19-Tests werden unter der Nr. anerkannt?Neue Prüfpflicht für Personen, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen? |
· Anerkannt werden Nukleinsäureamplifikationstests (NAAT) wie PCR, TMA, LAMP und Antigentests zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2. |
· Antigen-Schnelltests werden anerkannt, sofern sie die von der Weltgesundheitsorganisation [WHO] empfohlenen Mindestkriterien erfüllen. |
· Antikörpertests werden nicht anerkannt. |
Der COVID-19-Test muss von einem Dritten durchgeführt oder überwacht worden sein, der in dem Land, in dem der Test durchgeführt wird, gesetzlich zur Durchführung oder Überwachung solcher Tests berechtigt ist.
Der Prüfungsnachweis ist entweder in elektronischer Form oder in Papierform in Englisch, Deutsch oder Französisch einzureichen.
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