Veröffentlicht am Mai 29 2020
Laut einer am 315. Mai 2020 in englischer Sprache veröffentlichten Pressemitteilung [6/2020] hat die finnische Regierung bestimmte Maßnahmen eingeführt, um die „Verfügbarkeit von Saisonarbeitskräften“ sicherzustellen.
In den Verhandlungen vom 6. Mai hat die Regierung Maßnahmen beschlossen, um sicherzustellen,
Für Saisonarbeiter, die aus dem Ausland eingestellt werden sollen, hat Finnland beschlossen, bestimmte Beschränkungen für deren Einreise nach Finnland aufzuheben. Diese sind -
Die aktuellen Anweisungen zur zweiwöchigen Quarantäne angesichts von COVID-2 gelten weiterhin. Weitere Anweisungen zur Einreise ausländischer Arbeitnehmer nach Finnland werden vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft herausgegeben.
Darüber hinaus schlägt die finnische Regierung eine vorübergehende Änderung des Ausländergesetzes in Bezug auf Personen vor, die in der Forstwirtschaft, Fischerei, Landwirtschaft und im Gartenbau tätig sind. Das Änderungsgesetz wird voraussichtlich baldmöglichst in Kraft treten und bis zum 31. Oktober 2020 in Kraft bleiben.
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