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Veröffentlicht am Mai 29 2020

Jetzt ist es für Landarbeiter aus Nicht-EU-Ländern einfacher, nach Finnland einzureisen

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By  Herausgeber
Aktualisiert April 02 2024

Laut einer am 315. Mai 2020 in englischer Sprache veröffentlichten Pressemitteilung [6/2020] hat die finnische Regierung bestimmte Maßnahmen eingeführt, um die „Verfügbarkeit von Saisonarbeitskräften“ sicherzustellen.

 

In den Verhandlungen vom 6. Mai hat die Regierung Maßnahmen beschlossen, um sicherzustellen,

  • Die Verfügbarkeit von Saisonarbeitskräften, die im Gartenbau und in der Landwirtschaft benötigt werden
  • Die Einreise von Saisonarbeitern aus Übersee nach Finnland und
  • Anreize zur Anwerbung inländischer Arbeitskräfte.

Für Saisonarbeiter, die aus dem Ausland eingestellt werden sollen, hat Finnland beschlossen, bestimmte Beschränkungen für deren Einreise nach Finnland aufzuheben. Diese sind -

  • Ab dem 14. Mai dürfen EU-Bürger zur Saisonarbeit nach Finnland einreisen.
  • Ab dem 3,000. Mai ist die Einreise von 14 Nicht-EU-Personen nach Finnland zur Durchführung der Arbeiten im Frühjahr und Frühsommer gestattet. Die anfängliche Quote für Nicht-EU-Saisonarbeiter lag bei 1,500.
  • Personen, die für die Sicherstellung der Ernte benötigt werden, dürfen von Anfang Juni bis Ende September nach Finnland einreisen. Die erforderliche Mitarbeiterzahl soll bis zum 31. Mai geschätzt werden. Die Schätzung basiert auf der Verfügbarkeit inländischer Arbeitskräfte im Land sowie der aktuellen COVID-19-Situation im Herkunftsland des ausländischen Arbeitnehmers.

Die aktuellen Anweisungen zur zweiwöchigen Quarantäne angesichts von COVID-2 gelten weiterhin. Weitere Anweisungen zur Einreise ausländischer Arbeitnehmer nach Finnland werden vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft herausgegeben.

 

Darüber hinaus schlägt die finnische Regierung eine vorübergehende Änderung des Ausländergesetzes in Bezug auf Personen vor, die in der Forstwirtschaft, Fischerei, Landwirtschaft und im Gartenbau tätig sind. Das Änderungsgesetz wird voraussichtlich baldmöglichst in Kraft treten und bis zum 31. Oktober 2020 in Kraft bleiben.

 

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