Veröffentlicht am September 07 2020
Im Vergleich zur Statistik von 2018 machten sich 15 fast 2019 % mehr Nicht-EU-Bürger auf den Weg nach Deutschland, um im Ausland zu arbeiten.
Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kamen im Jahr 2019 insgesamt 31,220 Nicht-EU-Bürger mit einer Blauen Karte EU nach Deutschland. Seit der Einführung der Blauen Karte EU in Deutschland im Jahr 2012 nimmt die Zahl der erteilten Karten stetig zu.
Laut BAMF war Deutschland das beliebteste Land bei den Anträgen auf eine Blaue Karte EU. Über 82 % der Blauen Karten EU pro Jahr werden in der Regel für Deutschland vergeben.
Mit der Blauen Karte EU erhalten hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern außerhalb der EU das Recht, in einem EU-Land zu leben und zu arbeiten. Vorausgesetzt jedoch, dass sie über eine höhere berufliche Qualifikation verfügen und entweder über ein Stellenangebot oder einen Arbeitsvertrag mit einem Gehalt verfügen, das im Vergleich zum Durchschnitt in dem EU-Land, in dem die Stelle besteht, höher ist.
Für eine Blaue Karte EU müssen 3 Voraussetzungen erfüllt sein –
Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes |
Sie verfügen über eine Ausbildung oder eine berufliche Qualifikation |
Verbindliches Stellenangebot bzw. Arbeitsvertrag |
Die Blaue Karte EU, die in 25 der 27 EU-Länder gilt, gilt nicht in Irland und Dänemark.
Indische Staatsangehörige erhielten 2019 die meisten Blauen Karten EU. Rund 25 % aller im Jahr 2019 ausgestellten Blauen Karten EU gingen an Inder. Die anderen Top-Nationalitäten, die 2019 die meisten Blauen Karten EU erhielten, waren Chinesen, Russen und Türken.
Rund 21.3 % der im Jahr 2019 nach Deutschland zugewanderten Hochqualifizierten wanderten nach Bayern, gefolgt von 16.2 % nach Baden-Württemberg.
Inhaber einer Blauen Karte EU, die mindestens fünf Jahre in Deutschland gearbeitet und gelebt haben, haben möglicherweise Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Nach Angaben des BAMF nutzten im Jahr 5 bereits 2019 Personen diese Möglichkeit, 2,401 % mehr als im Jahr 20.
Ab dem 1. März 2020 gilt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Fachkräfte-Einwanderungsgesetz – erweitert die Möglichkeiten einer Auslandstätigkeit in Deutschland für qualifizierte Fachkräfte von außerhalb der EU.
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