Veröffentlicht am November 04 2019
Belgien liegt in Westeuropa und bietet Beschäftigungsmöglichkeiten in der Dienstleistungs- und High-Tech-Branche. Wenn Sie in Belgien arbeiten möchten, müssen Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen. Werfen wir einen Blick auf die verschiedenen Arbeitsgenehmigungen, die in Belgien gelten.
Befreiung von der Arbeitserlaubnis:
A Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich, wenn Sie Mitglied der EU oder des EWR oder der Schweiz sind.
Sie müssen keine Arbeitserlaubnis beantragen, wenn Sie Staatsbürger eines dieser Länder sind: Demark, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Deutschland, Estland, Lettland, Frankreich, Ungarn, Griechenland, UK, Finnland, Italien, Niederlande, Norwegen usw.
Arbeitserlaubnispflicht:
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land stammen und kein EWR- oder Schweizer Staatsbürger sind, müssen Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen. Sie müssen Ihren Antrag auf eine Arbeitserlaubnis rechtzeitig einreichen. Werfen wir einen Blick auf die verschiedenen verfügbaren Arten von Arbeitserlaubnissen:
Arbeitserlaubnis A: Mit dieser Arbeitserlaubnis können Sie unbefristet bei jedem Arbeitgeber arbeiten. Allerdings ist es nicht einfach, diese Genehmigung zu bekommen. Es ist nur für eine bestimmte Kategorie verfügbar Gastarbeiter, die bereits mehrere Jahre mit einer Arbeitserlaubnis B in Belgien gearbeitet haben.
Arbeitserlaubnis B: Dies ist eine Standardarbeitserlaubnis, die den meisten Ausländern erteilt wird. Allerdings dürfen Sie mit dieser Erlaubnis nur für einen einzigen Arbeitgeber arbeiten. Die Gültigkeitsdauer dieses Visums beträgt 12 Monate und kann verlängert werden. Ohne dieses Visum kann ein Arbeitnehmer nicht in das Land einreisen. Sie können diese Genehmigung nur erhalten, wenn Ihr belgischer Arbeitgeber die Beschäftigungserlaubnis im Voraus erhält.
Arbeitserlaubnis C: Nur bestimmte Kategorien ausländischer Arbeitnehmer haben Anspruch auf diese Genehmigung. Es erlaubt ihnen, aus anderen Gründen als der Beschäftigung im Land zu bleiben, zum Beispiel Studium, Asyl usw. Die Gültigkeit dieser Erlaubnis beträgt 12 Monate, die bei Bedarf verlängert werden kann.
Europäische Blaue Karte: Diese Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ermöglicht hochqualifizierten Mitarbeitern, hier für einen Zeitraum von drei Monaten zu arbeiten.
Berufskarte: Wenn Sie als Selbstständiger in Belgien bleiben möchten, benötigen Sie einen Berufsausweis. Dies ermöglicht einer Person von außerhalb Belgiens, zwischen einem und fünf Jahren einer bestimmten Tätigkeit als Selbstständiger im Land nachzugehen.
Antragsverfahren für Arbeitserlaubnisse:
Die Erlangung einer Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer unterliegt strengen Regeln. Bis vor kurzem waren ausländische Arbeitnehmer verpflichtet, eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis zu haben arbeiten in Belgien. Dafür mussten sie gesonderte Anträge stellen. Mit der Verabschiedung der „Single Permit Directive“ im Januar 2019 kann jedoch ein einziger Antrag für beides gestellt werden.
Im September dieses Jahres hat die belgische Regierung die Einzelgenehmigungsregelung auch für die Blaue Karte EU ausgeweitet. Mittlerweile gibt es ein einheitliches Antragsverfahren für alle Arten von Arbeitserlaubnissen.
Abgesehen von dieser Änderung wurde ein neues System eingeführt, das es belgischen Arbeitgebern in bestimmten Branchen ermöglicht, Saisonarbeiter einzustellen.
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