Veröffentlicht am Juli 07 2022
Die Einwanderung nach Polen im Rahmen der Arbeitskategorie wird Nicht-EU-Bürgern durch fünf verschiedene Arten von Arbeitserlaubnissen ermöglicht, deren Dauer die erteilte Arbeitserlaubnis konstant ist. Im Folgenden werden die fünf verschiedenen Arten von Visa, Anforderungen, Schritte und Vorteile für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis für Polen erläutert.
Polen, das Land Mitteleuropas, liegt an einem geografischen Knotenpunkt, der die bewaldeten Gebiete Nordwesteuropas mit den Seewegen des Atlantischen Ozeans und den fruchtbaren Ebenen der eurasischen Grenze verbindet.
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Wenn Sie kein EU-Bürger sind und in Polen arbeiten möchten, benötigen Sie für die Einreise in das Land eine Arbeitserlaubnis. Die Gültigkeit einer Arbeitserlaubnis beträgt drei Jahre. Die Arbeitserlaubnis gilt nur für eine Tätigkeit und Sie können damit nur die in Ihrem Antragsformular genannten Aufgaben ausführen. Bei einem Berufswechsel müssen Sie eine neue Arbeitserlaubnis beantragen.
Polen bietet fünf Arten von Arbeitsvisa an; diese schließen ein:
Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Unterlagen vorlegen, um eine Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Arbeitnehmer zu erhalten. Zu diesen Dokumenten gehören:
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Der Arbeitgeber muss in Ihrem Namen eine Arbeitserlaubnis beantragen. Nehmen wir an, dass Sie einen Arbeitgeber gefunden haben, der bereit ist, Sie einzustellen, und dass Ihr Aufenthalt legalisiert ist (entweder durch ein Visum, das Sie erhalten haben, oder durch eine Aufenthaltserlaubnis).
Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, muss Ihr potenzieller Arbeitgeber einen Arbeitserlaubnisantrag ausfüllen, der den Namen des Unternehmens, das Sie einstellen, und Ihre zukünftige Stellenbeschreibung in diesem Unternehmen enthalten.
Wenn es Ihnen gelungen ist, ein Stellenangebot in Polen zu erhalten, muss Ihr Arbeitgeber in Ihrem Namen eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Hier sind einige notwendige Schritte, um die Arbeitserlaubnis zu beantragen:
Vor der Beantragung eines Arbeitsvisums für das Ausland muss der Arbeitgeber eine Arbeitsmarktprüfung durchführen. Mit diesem Test soll festgestellt werden, ob polnische Staatsbürger oder andere EU-Bürger für die Besetzung der Stelle qualifiziert sind. Diese Personen haben Vorrang vor Ausländern.
Stehen keine qualifizierten Arbeitssuchenden zur Verfügung, kann der Arbeitgeber in Ihrem Namen ein Arbeitsvisum beantragen.
Der Arbeitgeber muss dem Antrag Unterlagen beifügen, aus denen hervorgeht, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Arbeitnehmer sollten darüber informiert werden, dass ihre Arbeitserlaubnis nur für die Beschäftigung bei dem Unternehmen gilt, das sie beantragt hat. Wenn sie sich für einen Jobwechsel entscheiden, muss ihr neuer Arbeitgeber eine weitere Genehmigung beantragen.
Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet:
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Sobald Sie die Arbeitserlaubnis für Polen erhalten haben, können Sie:
Die Bearbeitung des Visums sollte etwa 10 bis 12 Tage dauern. Sobald Sie mit einer Arbeitserlaubnis nach Polen eingereist sind, können Sie hier legal arbeiten.
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