Um eine Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Land aufhalten. Ein vor Ablauf von 5 Jahren ausgestelltes Zertifikat reicht aus. Die Dauer des Aufenthalts gilt nicht als durch vorübergehende Abwesenheit unterbrochen, sie sollte insgesamt 5 Monate pro Jahr nicht überschreiten. Die längeren Pausen werden für den vollständigen Militärdienst und wichtige Gründe wie Schwangerschaft und Geburt, schwere Krankheit, Berufsausbildung usw. akzeptiert.
Hierbei handelt es sich um eine Aufenthaltserlaubnis für einen Drittstaatsangehörigen, der als Arbeitnehmer in Luxemburg leben und arbeiten möchte, oder für einen nichteuropäischen Staatsbürger, der sich bereits rechtmäßig in Luxemburg aufhält, ohne dort als Arbeitnehmer gearbeitet zu haben, und der eine Aufenthaltserlaubnis als Arbeitnehmer erhalten möchte Bezahlter Angestellter
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Ausländische Staatsbürger, die in Luxemburg arbeiten möchten, müssen ein Arbeitsvisum für einen längerfristigen Aufenthalt beantragen. Bevor Sie ein Arbeitsvisum erhalten, müssen Sie zunächst einen Arbeitsplatz in Luxemburg finden und einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber abschließen. Der Arbeitgeber sollte sicherstellen, dass Sie Ihr Beschäftigungsrecht bei der nationalen Arbeitsagentur in Luxemburg anmelden, um nachzuweisen, dass er zur Einstellung ausländischer Arbeitnehmer berechtigt ist.
Ausländische Staatsbürger aus aller Welt können in Luxemburg bleiben, weshalb es eine wichtige Gemeinschaft für Menschen aus EU- und Nicht-EU-Ländern darstellt. Ausländische Staatsbürger können auch im Rahmen der Familienzusammenführung nach Luxemburg ziehen. Familienangehörige von EU-Bürgern, die bereits in Luxemburg wohnen, können problemlos ein Visum zur Familienzusammenführung erhalten, für sie genügt ein Personalausweis oder ein gültiger Reisepass.
Wenn Sie ein Geschäftsmann sind und Ihr Geschäft in Luxemburg erweitern möchten, benötigen Sie ein Investitionsvisum. Bevor Investoren ein Investitionsvisum beantragen, müssen sie dem Wirtschaftsministerium von Luxemburg ihre Investitionspläne erläutern. Das Wirtschaftsministerium muss seinen Plan genehmigen, bevor es ein Investitionsvisum beantragen kann.
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Note - Ein Arbeitgeber, dem von der Nationalen Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) nicht innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe einer freien Stelle ein geeigneter Kandidat vorgeschlagen wurde, kann von AEDM die Vorlage einer Bescheinigung verlangen, um dem Arbeitgeber dies zu ermöglichen Rekrutierung aus einem anderen Land.
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Die Bearbeitungszeit für die Aufenthaltserlaubnis für Luxemburg beträgt in der Regel 6 Monate. Wenn Sie innerhalb von 6 Monaten keine Antwort erhalten, wird Ihr Antrag abgelehnt.
Die Kosten für eine Aufenthaltserlaubnis für Luxemburg hängen von der Art der Aufenthaltserlaubnis ab, für die Sie sich entscheiden. Die Gebühr für eine luxemburgische Aufenthaltserlaubnis beträgt 80 €. Bezahlen Sie die Gebühren bei der Botschaft/Konsulat und legen Sie den Zahlungsbeleg bei der Einreichung der Unterlagen bei.
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