Veröffentlicht am Mai 15 2021
Laut einer Pressemitteilung vom 10. Mai 2021 hat die US-amerikanische Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde angekündigt, dass das Heimatschutzministerium (DHS) „eine Bekanntmachung über vorgeschlagene Regelungen aus dem Jahr 2018 zurückziehen wird“, in der die Streichung des International Entrepreneur-Programms aus den DHS-Vorschriften vorgeschlagen wurde .
Mit der Ankündigung des DHS bleibt das 2017 eingeführte Bewährungsprogramm „International Entrepreneur“ (IE) ein tragfähiges Programm für ausländische Unternehmer zur Gründung und Entwicklung von Start-up-Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial in den USA
Laut USCIS wurde das International Entrepreneur-Bewährungsprogramm in Anerkennung der Bedeutung von Unternehmern mit Migrationshintergrund in den USA fortgesetzt
Die nächste Generation von Start-up-Führungskräften wird von der Fortsetzung des IE-Bewährungsprogramms profitieren.
Laut der amtierenden USCIS-Direktorin Tracy Renaud: „Das International Entrepreneur-Bewährungsprogramm geht Hand in Hand mit dem Geist unseres Landes, Unternehmertum willkommen zu heißen, und USCIS ermutigt diejenigen, die berechtigt sind, das Programm in Anspruch zu nehmen"
Gemäß dem IE-Programm der USA kann eine Bewährung gewährt werden – für bis zu drei Unternehmer pro Start-up-Unternehmen – zusammen mit ihren Ehepartnern und Kindern. Unternehmer, denen nach der IE-Regel Bewährung gewährt wird, dürfen in den USA nur für ihr Start-up-Unternehmen arbeiten. Ehepartner solcher Unternehmer könnten in den USA eine Arbeitserlaubnis beantragen |
IE-Bewährung wird vom DHS im Einzelfall für bis zu drei Unternehmer pro Start-up-Unternehmen gewährt.
Was ist die Bewährung für internationale Unternehmer? Für den IE könnte das DHS von seiner Bewährungsbefugnis Gebrauch machen, um ausländischen Unternehmern, die nachweisen können, dass ihr Aufenthalt in den USA durch ihr Geschäftsvorhaben einen „erheblichen öffentlichen Nutzen“ bringen würde, eine zulässige Aufenthaltsdauer zu gewähren. |
Voraussetzungen |
· Besitzen Sie eine erhebliche Eigentumsbeteiligung an einem Start-up-Unternehmen, das in den letzten 5 Jahren in den USA gegründet wurde. · Sie spielen sowohl eine zentrale als auch eine aktive Rolle in der Start-up-Einheit. · Wird den USA aufgrund ihrer Tätigkeit als Unternehmer dieses Start-up-Unternehmens einen erheblichen öffentlichen Nutzen bringen. · Andernfalls ist eine vorteilhafte Ermessensausübung angebracht. |
Wie du dich bewirbst |
· Einreichungsformular I-941, Antrag auf Unternehmerregel · Einreichungsformular I-131, Antrag auf Reisedokument · Einreichungsformular I-765, Antrag auf Beschäftigungsgenehmigung |
Einer US-Studie zufolge Einwanderer waren eher „Arbeitsplatzschaffende“ als „Arbeitsplatznehmer“.
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