Veröffentlicht am Juli 08 2020
Ab dem 4. Juli 2020 können rechtmäßige Einwohner von 12 Drittländern – Kanada, Japan, Australien, Neuseeland, Südkorea, Tunesien, Thailand, Uruguay, Ruanda, Serbien, Georgien und Montenegro – für kurzfristige Zwecke nach Spanien einreisen. vorausgesetzt, sie verfügen über das dafür erforderliche Visum.
Dies erfolgte in Übereinstimmung mit dem Empfehlung des EU-Rates.
Laut einer Pressemitteilung des Büros des spanischen Premierministers hatte die spanische Regierung beschlossen, „die Beschränkungen für den Passagierzugang über die Außengrenzen Spaniens schrittweise aufzuheben“ für Einwohner aus insgesamt 15 Nicht-EU-Ländern – darunter China, Marokko und Algerien – gemäß der Empfehlung des EU-Rates.
Spanien hat jedoch darauf hingewiesen, dass seine Grenzen für Einwohner Chinas, Marokkos und Algeriens auf der Grundlage der Gegenseitigkeit wieder geöffnet werden, d. h. wenn diese drei Länder ihre Grenzen für Einwohner Spaniens wieder öffnen.
Die Lockerung der Einreisebeschränkungen gilt auch für Einwohner anderer Drittstaaten, die möglicherweise aus wesentlichen Gründen nach Spanien einreisen müssen. Diese beinhalten -
Saisonarbeiter in der Landwirtschaft |
Grenzgänger |
Gesundheitsspezialisten |
Seeleute, Transport- und Luftfahrtpersonal |
Diplomatische, konsularische, militärische, Zivilschutz- und Mitglieder humanitärer Organisationen usw. [in Ausübung ihrer Funktion] |
Studierende, die in den Mitgliedstaaten studieren oder mit den Schengen-Staaten assoziiert sind [vorausgesetzt, sie verfügen über das entsprechende Visum oder die entsprechende Erlaubnis] |
Hochqualifizierte Arbeitskräfte, deren Arbeit notwendig ist und weder aus der Ferne ausgeführt noch aufgeschoben werden kann. |
Einzelpersonen, die aus familiären Gründen reisen |
Personen, die nachweislich von höherer Gewalt betroffen sind oder sich in einer Notsituation befinden und deren Einreise aus humanitären Gründen gestattet werden kann |
Die neuen Regeln zu Einreisebeschränkungen nach Spanien bleiben bis zum 31. Juli 2020 in Kraft.
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