Veröffentlicht am Mai 14 2021
Gemäß einer Mitteilung des US-Arbeitsministeriums [DOL] – Stärkung des Lohnschutzes für die vorübergehende und dauerhafte Beschäftigung bestimmter Einwanderer und Nichteinwanderer in den Vereinigten Staaten: Vorgeschlagene Verzögerung des Inkrafttretens und des Übergangstermins – Das Inkrafttreten der Regelung soll auf den 14. November 2022 verschoben werden.
Am 12. März 2021 veröffentlichte das DOL eine endgültige Regelung, die das Inkrafttreten der Regelung verzögerte. Es wird eine entsprechende Verzögerung der Übergangstermine der Regel vorgeschlagen.
Das Datum des Inkrafttretens der Regel wurde um 18 Monate verschoben, d. h. vom vorherigen Datum des Inkrafttretens, dem 21. Mai 2021, auf das neue vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens, dem 14. November 2022. |
Mit der angekündigten Verzögerung des Inkrafttretens sowie der entsprechenden Änderung der Übergangsfrist wird es fast zwei Jahre lang keine Änderung des H-1B-Lohnniveaus geben.
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VERBINDUNG
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In der offiziellen Mitteilung heißt es: „Diese zusätzliche Verzögerung wird ausreichend Zeit bieten, um die in der Regel aufgeworfenen rechtlichen und politischen Fragen gründlich zu prüfen.“
Gleichzeitig wurde ein gesondertes Auskunftsersuchen herausgegeben, das der Öffentlichkeit die Möglichkeit bietet, Informationen über die Methoden und Quellen zur Ermittlung der geltenden Lohnniveaus bereitzustellen.
Dies gilt für Beschäftigungsmöglichkeiten, die US-amerikanische Arbeitgeber befristet oder dauerhaft mit ausländischen Arbeitskräften besetzen möchten, durch –
Die vorgeschlagene Verzögerung bei der Umsetzung der neuen Lohnregel wird den Beamten der Agentur auch ausreichend Zeit geben, um – [1] die vorherrschenden Lohndaten für bestimmte Berufe und geografische Gebiete zu berechnen und zu validieren, [2] das System zu vervollständigen und gründlich zu testen Änderungen, [3] Schulung des Personals] und [4] Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit, um „eine wirksame und ordnungsgemäße Umsetzung etwaiger Änderungen der geltenden Lohnniveaus“ sicherzustellen.
Das DOL bittet um schriftliche Kommentare zum vorgeschlagenen verzögerten Inkrafttreten und den Übergangsterminen. Schriftliche Kommentare müssen bis zum 21. April 2021 beim DOL eingehen.
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