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Veröffentlicht am Juni 27 2022

So beantragen Sie eine Arbeitserlaubnis in Frankreich

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By  Herausgeber
Aktualisiert Februar 21 2024

Schlüsselaspekte:

  • Frankreich ist ein Land, das im Hinblick auf ein Arbeitsvisum für einen längeren Aufenthalt mehrere Optionen bietet
  • Ein Arbeitsvisum ermöglicht einem Ausländer, für einen bestimmten Zeitraum zu bleiben und zu arbeiten
  • Französisches Visum für Angestellte
  • Französisches Arbeitsvisum für Freiberufler und Selbständige
  • Arbeitsvisum der französischen Internationalen Organisation
  • Erforderliche Unterlagen, Bewerbungsprozess und Teilnahme am Vorstellungsgespräch

Überblick:

Frankreich ist ein Land, das hinsichtlich der Erteilung eines Arbeitsvisums für einen längeren Aufenthalt mehrere Optionen bietet. Für einen Aufenthalt in Frankreich von mehr als drei Monaten ist es unbedingt erforderlich, die unten genannten Arbeitsvisa zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen für diese Visa variieren, wenn es für eine Person erforderlich ist, die Anforderungen eines bestimmten Visums zu erfüllen, das sie beantragt.

 

Was ist eine Arbeitserlaubnis für Frankreich?

Das Arbeitsvisum für Frankreich ermöglicht einem Ausländer, für einen bestimmten Zeitraum in Frankreich zu bleiben und zu arbeiten. Für jede Arbeitserlaubnis in Frankreich gelten unterschiedliche Zulassungskriterien und Antragsverfahren. Da es von der Art der Beschäftigung abhängt; Dies kann entweder dauerhaft oder vorübergehend sein. Ohne ein gültiges Arbeitsvisum kann eine Person in Frankreich nicht arbeiten.

 

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Arten von Arbeitsvisa in Frankreich

Frankreich ist ein Land, das hinsichtlich der Erteilung eines Arbeitsvisums für einen längeren Aufenthalt mehrere Optionen bietet. Für einen Aufenthalt in Frankreich von mehr als drei Monaten ist es unbedingt erforderlich, die unten genannten Arbeitsvisa zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen für diese Visa variieren, wenn es für eine Person erforderlich ist, die Anforderungen eines bestimmten Visums zu erfüllen, das sie beantragt. Die verschiedenen Visumkategorien sind:

 

Französisches Visum für Angestellte

Dieses Visum richtet sich an Personen, die bis zu einem Jahr in Frankreich arbeiten möchten. Für dieses Visum muss ein von der DIRECCTE (Direction Regionale des Enterprises, de la concurrence et de la consummation, du travail et de l'emploi) bestätigter Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers vorgelegt werden.

 

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Französisches Arbeitsvisum für Freiberufler und Selbständige:

Einige Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Gerichtsvollzieher, Notare, Gerichtsverwalter und allgemeine Versicherungsvertreter benötigen eine Genehmigung der zuständigen Berufsorganisation. Wenn Sie einem dieser Berufe angehören, stellen Sie sicher, dass Sie über die entsprechenden Behörden verfügen, bevor Sie ein Visum beantragen.

 

*Um weitere Updates zu erhalten, folgen Sie der Blog-Seite der Y-Achse..

 

Arbeitsvisum der französischen Internationalen Organisation

Dieses Visum ist für Personen gedacht, die für eine internationale Organisation arbeiten und einen offiziellen Auftrag nach Frankreich übernehmen müssen.

 

Erforderliche Dokumente zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis für Frankreich

Um in Frankreich arbeiten zu können, benötigt man eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis. Die für den Antrag auf Arbeitserlaubnis erforderlichen Unterlagen sind:

  • Visumantragsformular ausgefüllt
  • Zwei aktuelle Passfotos
  • Reisepass, der noch mindestens 3 Monate nach Ende Ihres geplanten Aufenthalts in Frankreich gültig ist
  • Nachweis über die Finanzierung Ihres Aufenthalts
  • Strafregisterbescheinigung
  • Nachweis über die Zahlung der Visagebühren

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Frankreich hat im Jahr 270,925 2021 Aufenthaltstitel ausgestellt

 

Schritte zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis für Frankreich

Schritt 1:  Bestimmen der Art der Genehmigung, die Sie beantragen möchten; basierend auf der beruflichen Rolle und der Beschäftigungsdauer.

Schritt 2: Ordnungsgemäß ausgefüllter Arbeitserlaubnisantrag

Schritt 3: Erledigen Sie alle Anforderungen für die Arbeitserlaubnis für Frankreich

Schritt 4: Vereinbaren Sie einen Termin zur Einreichung der Dokumente und biometrischen Daten im VAC (Visa Application Centre).

Schritt 5: Warten Sie auf die Entscheidung der Botschaft/des Konsulats.

 

Sie können einen Termin online buchen, wenn einige Länder diese Option nicht anbieten. Bezahlen Sie am Tag Ihres Vorstellungsgesprächs die Visumgebühren und bewahren Sie die Quittung, die Sie erhalten, auf, da Sie diese als Nachweis für die Zahlung der Gebühr benötigen.

 

Stellen Sie sicher, dass Sie am Tag Ihres Termins pünktlich zum Vorstellungsgespräch erscheinen, denn der Erhalt einer Arbeitserlaubnis ist der erste entscheidende Schritt zur Arbeit in Frankreich.

 

Benötigen Sie Unterstützung bei der Arbeit in Frankreich? Kontaktieren Sie Y-Achse, weltweit Nr. 1 Karriereberater im Ausland

 

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Stichworte:

Arbeit in Frankreich

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